Wirtschaftsprüfung

  • Prüfung bzw. Erstellung von Jahresabschlüssen für Unternehmen div. Rechtsformen
  • Sonderprüfungen (z. B. Kreditwürdigkeitsprüfung, Unterschlagungsprüfung, Makler- und Bauträgerprüfung, Mittelverwendungsprüfung, Sanierungsprüfung, Prüfung von Kapitalerhöhungen/Sacheinlagen, Gründungsprüfung, Prüfung bei Umwandlung und Verschmelzung, Überschuldungsprüfungen in Unternehmenskrisen);
  • Unternehmensbewertungen, Untersuchungen bei Unternehmenskauf bzw. Unternehmensverkauf.


Die gesetzlich (§ 316 I HGB) eingeräumte Prüfungsbefugnis der vereidigten Buchprüfer, die gleichfalls Mitglieder der Wirtschaftsprüferkammer sind, beschränkt sich auf mittelgroße Gesellschaften mit beschränkter Haftung (§ 267 II HGB) und schließt nicht solche mittelgroßen GmbHs ein, die bereits aufgrund anderer gesetzlicher Vorschriften (z. B. Versicherungsaufsichtsgesetz) prüfungspflichtig sind. In allen anderen Tätigkeitsbereichen bestehen keine Unterschiede zwischen Wirtschaftsprüfern und vereidigten Buchprüfern.

 



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