Steuerberatung

Steuerberatung

Nach einem ausführlichen Eingangsgespräch übernehmen wir gern für Sie die

  • Durchführung der Finanz- und Lohnbuchhaltung für Ihr Unternehmen
  • Erstellung von handels- wie steuerrechtlichen Jahresabschlüssen und Steuererklärungen für juristische und natürliche Personen;
  • Unterstützung bei steuerlichen Außenprüfungen sowie das Führen von Korrespondenz mit den Finanzämtern und die Einlegung von Rechtsbehelfen;
  • Steuerplanungs- und Gestaltungsberatung
  • Gestaltung von Unternehmens(kauf)verträgen, Gesellschaftsverträgen, Satzungen, Anstellungs- und sonstigen Verträgen unter steuerlichen Gesichtspunkten bzw. dem Aspekt der Steuerbelastungsminimierung;
  • Wahl der Unternehmensrechtsform, Unternehmenszusammenschlüsse;
  • Steuergestaltungsberatung im Zusammenhang mit Unternehmensgründungen und Gestaltung der Unternehmensnachfolge;
  • steuerliche Beratung im Zusammenhang mit Investitions- und Finanzierungs-entscheidungen (Leasing, Factoring, etc).
  • Betreuung bei Betriebsprüfungen durch
    • die Finanzämter
    • die Steuerfahndungsstellen
    • die Zollverwaltung

Über die o.g. laufend zu erledigenden Arbeiten hinaus bieten wir unseren Mandanten an, regelmässige Gespräche über ihre aktuelle wirtschaftliche Lage und die steuerlichen Konsequenzen zu führen oder auch planerisch in das nächste Geschäftsjahr oder auch mehrere zu sehen. Dazu benötigen wir idR die Datenbestände von mindestens 2 bis 3 vergangenen Geschäftsjahren, mit denen wir mittels DATEV-tools Planzahlen erstellen können.

Treuhandtätigkeit
  •  Verwaltung fremden Vermögens (z. B. Gesellschafterrechte und Gesellschafteranteile, Betreuung von Kreditsicherheiten);

Tätigkeiten als

  • Testamentsvollstrecker, Nachlaßverwalter, Nachlaßpfleger;

Wirtschafts- und Unternehmensberatung
  • Existenzgründungsberatung; Erstellung von Businessplänen
  • Organisationsberatung;
  • Aufbau und Gestaltung von Berichts- und Informationssystemen;
  • Finanz- und Liquiditätsplanung;
  • Cash-Flow-Analysen, Bilanz- und Erfolgsanalysen;
  • Beratung bei Überschuldung, Erstellung von Sanierungskonzepten;
  • Ergebnisverbesserungsanalysen;
  • Buchhaltungsservice mittels DATEV und anderer Software (Finanzbuchhaltung sowie Lohn- und Gehaltsbuchführung).
Was macht ein Wirtschaftsprüfer bzw. vereidigter Buchprüfer?
Neben der Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen ist eine weitere Tätigkeit die des Jahresabschlußprüfersvon Kapitalgesellschaften, die der gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtprüfung unterliegen. Unternehmen bzw. Konzerne einer gewissen Größe und Unternehmen bestimmter Wirtschaftszweige (wie Banken, Versicherungen und Betriebe der öffentlichen Hand) sind verpflichtet, jährlich ihre Abschlüsse prüfen zu lassen.

Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl von Unternehmen, die nicht der gesetzlichen Pflicht zur Prüfung ihrer Jahresabschlüsse unterliegen, jedoch dennoch ihre Abschlüsse auf freiwilliger Basis prüfen lassen, soweit sie Bedarf an testierten Bilanzen bzw. Jahresabschlüssen zur eigenen Sicherheit und Kontrolle oder zur Vorlage bei Gesellschaftern oder auch Außenstehenden, z. B. Kreditinstituten, haben.

Durch Einsichtnahme in das Rechnungswesen und den Schriftverkehr des Unternehmens sowie durch spezielle Prüfungshandlungen hat sich der Wirtschaftsprüfer/ Buchprüfer Gewißheit darüber zu verschaffen, ob die Rechnungslegung formell und materiell den gesetzlichen Vorschriften entspricht und der Jahresabschluß als ordnungsgemäß bestätigt werden kann. Seine wesentlichen Prüfungsergebnisse erläutert der Abschlußprüfer in einem Bericht, in dem er dem geprüften Unternehmen seine getroffenen Feststellungen darlegt.

Darüber hinaus erteilt er einen Bestätigungsvermerk, der in Kurzform das Ergebnis der Prüfung enthält; das Erteilen bzw. Versagen eines Bestätigungsvermerks und die Abgabe eines Prüfungsberichts sind im Rahmen der Pflichtprüfung gesetzlich vorgeschrieben. Der Bestätigungsvermerk wird in der Regel zusammen mit der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung, dem Anhang und dem Lagebericht veröffentlicht, während der Prüfungsbericht vertraulich und nur der Geschäftsführung, dem Aufsichtsrat und den Gesellschaftern der Unternehmen zugänglich ist.

Aufgrund seiner umfangreichen Kenntnisse und Erfahrungen ist der Wirtschaftsprüfer/ Buchprüfer der qualifizierte Berater ("trusted business advisor") seiner Mandanten auf den Gebieten der wirtschaftlichen Betriebsführung und Organisation.

Als Unternehmensberater im weiteren Sinne hat er wirtschaftliche, finanzielle, organisatorische und auch wirtschafts-rechtliche Problemstellungen seiner Mandanten zu berücksichtigen und zu lösen. EDV-Kenntnisse sind unabdingbare Voraussetzung der verantwortungsvollen und effizienten Berufsausübung.

Als qualifizierter steuerlicher Berater ist der Wirtschaftsprüfer/Buchprüfer in gleichem Umfang wie der Steuerberater zur Vertretung in Steuersachen vor den Finanzbehörden und Finanzgerichten befugt. In Anbetracht der zunehmenden Fülle und der Komplexität steuerrechtlicher Vorschriften ist die Bearbeitung und Betreuung von steuerlichen Angelegenheiten im Interesse des jeweiligen Mandanten neben der prüfenden und wirtschaftsberatenden Tätigkeit das wesentliche Tätigkeitsfeld des Wirtschaftsprüfers.

Darüber hinaus ist der Wirtschaftsprüfer als Treuhänder (z. B. Vermögensverwalter, Testamentsvollstrecker) und als Gutachter und Sachverständiger (z. B. bei Gericht) tätig.

Aufgrund seiner Ausbildung ist er (Art. 1 § 5 Nr. 2 des RBerG) berechtigt, in Angelegenheiten, mit denen er beruflich befaßt ist, auch die rechtliche Bearbeitung zu übernehmen, soweit diese mit seinen unmittelbaren Aufgaben in Zusammenhang stehen.

Wie vorstehend beschrieben umfaßt das Berufsbild der Wirtschaftsprüfer und vereidigten Buchprüfer eine Fülle von Aufgaben bzw. Dienstleistungen, die von der Bedeutung und dem Umfang her generell gleichwertig sind, auch wenn im Einzelfall bestimmte Tätigkeiten überwiegen.

Die gesetzlich (§ 316 I HGB) bestimmte Prüfungsbefugnis der vereidigten Buchprüfer beschränkt sich auf mittelgroße Gesellschaften mit beschränkter Haftung (§ 267 II HGB) und schließt nicht solche mittelgroßen GmbHs ein, die bereits aufgrund anderer gesetzlicher Vorschriften (z. B. Versicherungsaufsichtsgesetz) prüfungspflichtig sind. In allen anderen Tätigkeitsbereichen bestehen keine Unterschiede zwischen Wirtschaftsprüfern und vereidigten Buchprüfern.


Rechtsanwälte / Buchprüfer | Bode Thörle

BODE & PARTNER Rechtsanwälte

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